Was sind Ziviltechniker?
Ziviltechniker sind staatlich befugte und beeidigte, natürliche Personen, die freiberuflich auf ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten tätig sind. Ihre vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft verliehene Befugnis richtet sich nach dem Inhalt des abgeschlossenen Studiums.
Ziviltechniker zeichnen sich u.a. durch Ihre Unabhängigkeit, hohe Fachkompetenz und Lösungsorientiertheit auf. Als Personen „öffentlichen Glaubens“ unterliegen Sie außerdem eigenen Gesetzmäßigkeiten (Ziviltechnikergesetz, Berufs- und Standesregeln).
Eine detaillierte Übersicht über Befugnisumfang sowie Stärken der Ziviltechniker finden Sie hier.
Ein Auflistung aller Ziviltechniker mit aufrechter Befugnis finden Sie hier.
Ziviltechniker sind zudem mit Inkrafttreten der Verordnung vom 01.01.2022 dazu verpflichtet, innerhalb von vier Jahren zumindest 80 Std. in Fortbildungen zu investieren (mind. 15 Std. pro Jahr). Somit wird gewährleistet, dass wir stets auf dem „Stand der Technik“ sind. Eine Übersicht der seitens Bundeskammer anerkannten Fortbildungen finden sie hier
„Ich schwöre, dass ich die Gesetze und die für meinen Wirkungskreis gültigen Vorschriften einhalten, die Pflichten meines Berufes gewissenhaft erfüllen, die gebotene Verpflichtung zur Verschwiegenheit streng beobachten und die mir anvertrauten Angelegenheiten nach bestem Wissen und Gewissen besorgen werde.“
Ablegung des Ziviltechnikereides